Flugblatt zur Haushaltsplanung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der „Rheinpfalz“ war am 17. Dezember 2013 zu lesen:

„Viele Unklarheiten und fehlende Jahresabschlüsse im Haushalt des Schulzweckverbands, der Träger der IGS Enkenbach-Alsenborn ist, haben die Vertreter des Landkreises dazu bewogen, den Kreistag um Weisung zu bitten, ob sie den Haushalten 2012 bis 2014 zustimmen sollten. Bei einer Enthaltung stellte das Gremium diese Entscheidung ins Ermessen der Kreisvertreter im Schulzweckverband. Davor hatte Hans-Norbert Anspach scharfe Kritik an den Zuständen und an Verbandsvorsteher Jürgen Wenzel (CDU) geäußert: „Das Ganze ist ein Desaster“, fand der SPD-Politiker, der unter anderem auf „fehlende Eröffnungsbilanzen, Fehlbuchungen und Verstöße gegen geltendes Recht“ verwies und Wenzel Untätigkeit vorwarf.“

In dieser Kreistagssitzung wurde folgender Sachverhalt vorgetragen:

Seit der Sitzung der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes “IGS Enkenbach-Alsenborn“ am 08.07.2013 und auch in den nachfolgenden Sitzungen am 16.09.2013, 01.10.2013 und 14.11. 2013 sahen sich die Vertreterinnen und Vertreter des Landkreises Kaiserslautern in der Verbandsversammlung auf Grund der haushaltsrechtlichen Schwierigkeiten und einer damit verbundenen unklaren finanziellen Situation des Schulzweckverbandes nicht mehr in der Lage, ohne Weisung des Kreistages die Haushalte 2012, 2013, und 2014 sowie die Feststellung der geprüften Jahresrechnung 2008 und die Feststellung der Eröffnungsbilanz 2009 des Schulzweckverbandes zu beschließen.

Gründe hierfür sind, dass der Schulzweckverbandsvorsitzende Jürgen Wenzel bis zum 14.11.2013

– nach 2007 keine geprüfte Jahresrechnung mehr vorgelegt hatte,

– die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 nicht vorgelegt hatte, – die Neufassung des Haushaltes nicht vorgelegt hatte.

Weiterhin ist in der Niederschrift dieser öffentlichen Kreistagssitzung das ganze Fehlverhalten von Wenzel dargestellt. Es würde zu weit führen dies hier alles zu beschreiben.

Bürgermeister Wenzel, welcher zugleich Vorsitzender des Schulzweckverbandes Enkenbach-Alsenborn ist, hat dieses „Desaster“ zu verantworten. Man muss sich wirklich fragen, ob er nicht in der Lage ist eine Verwaltung ordnungsgemäß zu führen oder ob er verantwortungslos handelt.

Die gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeordnung gelten auch für den Zweckverband der IGS Enkenbach-Alsenborn und somit auch für den Verbandsvorsteher Wenzel:

Gemäß § 95 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Aufsichtsbehörde vorzulegen; die Vorlage soll spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen.

Gemäß § 108 hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er hat das Vermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, die Rechnungsabgrenzungsposten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen vollständig zu enthalten, soweit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für Gemeinden ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, urteilen sie selbst !

Mit freundlichen Grüßen
SPD Enkenbach-Alsenborn

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