Der Abstand zwischen Boardsteinkante und Beginn des Brückengeländers des Fußgängerübergangs der Umgehung ist v. a. für Kleinkinder gefährlich groß.
Nach mehrmaligen mündlichen Hinweisen auf diese akute Gefahrenlage sahen wir uns März 2016 zu einem schriftlichen Antrag gezwungen:
Antrag Absturzgefahr Rampe Fußgängerbrücke
Wir müssen leider feststellen: Dieser Missstand ist bis heute nicht behoben!
Ein weiterer Missstand am gleichen Objekt ist ein nur einseitig vorhandener Handlauf bei der Treppe auf der Seite der Supermärkte. Auch hier: Mehrfache mündliche Hinweise wurden ignoriert, unser förmlicher Antrag folgte: