Hier einer unserer Versuche über die Kommunalaufsicht gegen die Politik der Überschuldung unseres Ortsbürgermeisters Wenzel zu arbeiten, März 2015:
Verschuldung der Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
Sehr geehrter Herr Landrat Junker,
dankenswerter Weise hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Kaiserslautern mit Schr. v. 12.02.2015, Az.: 2/RM/1182 Ortsbürgermeister Wenzel, E.-A., darauf hingewiesen, dass der Haushaltsausgleich der OG E.-A. wie in § 93 Abs. 4 GemO gefordert, nicht erreicht wird, die Gemeinde nicht dauernd leistungsfähig ist und dies somit zur Kündigung des Konsolidierungsvertrages führen kann und die Gemeinde somit vom Entschuldungsfonds des Landes Rheinland-Pfalz keine finanzielle Entlastung erhalten kann.
Des Weiteren wird gesagt, „dass gemeindliches Vermögen, welches nicht für die ständige Aufgabenerfüllung benötigt wird zum Verkehrswert zu veräußern und mit den Erlösen die Kreditlast zu verringern ist.
Die wesentliche Ursache für die angespannte Haushaltssituation der OG E.-A. liegt in der Verlustübernahme der Gemeindewerke.“
Der Schuldenstand der Ortsgemeinde E.-A. ist zum 31.12.2014 größer als 10.3 Mio Euro !
Dazu kommen über 40 Mio Schulden der Gemeindewerke, für die die OG einstehen muss. Summa Summarum über 53 Mio Schuldenlast für die OG E-A.
Sehr geehrter Herr Landrat,
würden die Gemeindewerke privatwirtschaftlich geführt, hätten sie schon längst Insolvenz anmelden müssen, aber als gemeindlicher Betrieb hat der Verlust die Gemeinde zu tragen.
Ortsbürgermeister Wenzel unternimmt in dieser Hinsicht nichts, obwohl der Wirtschaftsprüfer in den vergangenen Jahren wiederholt auf die katastrophale Lage der Werke hingewiesen hat !!
Der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts zum 31.Dezember 2013 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn liegt vor und wurde den Fraktionen übergeben. Eine Beratung im Ortsgemeinderat ist noch nicht erfolgt.
In diesem Bericht wird u.a. ausgesagt:
Die Eigenmittel umfassten nur 1,3% (im Vorjahr 2,6%) des Gesamtkapitals. Die Eigenmittelausstattung bedarf dringend einer, im Hinblick auf die weiterhin zu erwartenden Verluste, angemessenen Erhöhung.
Die Gemeindewerke E.-A. erwirtschafteten im Berichtsjahr einen Cashflow in Höhe von – 18 TEuro. Soweit kein positiver Cashflow ermittelt wird, sind die Tilgungen sämtlicher Darlehen ebenso wie die Mehrausgaben aus Mitteln des Gemeindehaushaltes zu finanzieren.
Der Fortbestand des Betriebes (Going-Concern-Prämisse) ist nur gewährleistet, wenn die Gemeinde als Einrichtungsträger die als Forderung bilanzierten ausgabewirksamen Verluste in Höhe von TEuro 2.007, die nicht ausgabewirksamen Verluste der Jahre 2005 bis 2012 in Höhe von TEuro 4.499 bzw.2013 in Höhe von TEuro 619 sowie die weiteren zukünftig in erheblichem Umfang zu erwartenden Jahresverluste tatsächlich ausgleicht.
Der Lagebericht (Anlage A IV zu dem Prüfbericht) zeichnet ebenfalls ein negatives Bild.
Beim Elektrizitätswerk, Betriebszweig Erzeugung, wird für das Jahr 2014 voraussicht-lich ein Verlust von 2,0 Mio Euro vorausgesagt.
In der Ausgabe der „Rheinpfalz“ vom 11.03.2015 ist in dem Artikel „Bauen Buddeln Brennen“ u.a. die Aussage von Wenzel zu lesen :
„Bei einem Tilgungssatz von zwei Prozent wäre das Kraftwerk (laut Wenzel) „in 22, 23 Jahren bezahlt“, das entspreche ungefähr dem privaten Häuslebauer. Trotz der hohen Schulden, die das Werk der Gemeinde beschert hat, sieht er es nicht als Fehlentscheidung.“
Es muss dringend etwas geschehen, damit die Schuldenlast der Gemeinde und der Gemeindewerke verringert wird und somit keine weiteren finanziellen Belastungen auf den Haushalt der Ortsgemeinde zukommen.
Auch die Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn muss die gesetzlichen Vorschriften der Gemeindeordnung einhalten. Besagt doch § 85 (Grundsätze) derselben u.a.:
„3) Wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde sind so zu führen, dass der öffentliche Zweck erfüllt wird; sie sollen einen Überschuss für den Haushalt der Gemeinde abwerfen, soweit dies mit der Erfüllung des öffentlichen Zwecks in Einklang zu bringen ist. Die Erträge jedes Unternehmens sollen mindestens so hoch sein, dass
alle Aufwendungen und kalkulatorischen Kosten gedeckt werden,
die Zuführungen zum Eigenkapital (Rücklagen) ermöglicht werden, die zur Erhaltung des Vermögens des Unternehmens sowie zu seiner technischen und wirtschaftlichen Fortentwicklung notwendig sind, und
eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals erzielt wird.“
Unseres Erachtens wäre der „Verkauf“ der verlustreichen Zweige der Werke nämlich die „Wärmeversorgung“ und der „Betriebszweig Erzeugung“ beim E-Werk der richtige Weg.
Sehr geehrter Herr Landrat Junker, bitte werden Sie als „Kommunalaufsicht“ entsprechend tätig, dass in Enkenbach-Alsenborn die Gesetze eingehalten werden und die finanzielle Situation der Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn wieder positiv wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Töpfer, stellv. Fraktionsvorsitzender und Fraktionssprecher