Leserbrief der SPD Fraktion bezüglich der Gesamtverschuldung

Sehr geehrte Frau Zilm,

als SPD-Fraktion im Ortsgemeinderat Enkenbach-Alsenborn möchten wir uns in der Diskussion über die Gemeindefinanzen der Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn zu Wort melden.

Nach den, den Ratsmitgliedern, vorliegenden Zahlen beträgt die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde Enkenbach-Alsenborn zum 31.12.2012 insgesamt rund  56,5 Millionen EURO!

Der Bürgermeister  hatte diese Zahlen lange unter Verschluss gehalten. Nachdem der Jahresabschluss 2008 dem Rechnungsprüfungsausschuss, sage und schreibe erst  im August 2013, zur Prüfung vorgelegt wurde, wurde, auf Antrag der SPD, auch die Schuldenentwicklung erstellt und ausgehändigt. Eine Kopie der von der Verbandsgemeindeverwaltung erarbeiteten Übersicht erhalten Sie anbei.

Die Verschuldung der Ortsgemeinde E-A betrifft sowohl die Gemeindefinanzen als auch die der Eigenbetriebe der Ortsgemeinde. Danach sind zum Stichtag 31.12.2012 im Jahresabschluss der Gemeindewerke  45,3 Millionen EURO Gesamtverschuldung enthalten!!! Hinzu kommen Schulden der Ortsgemeinde in Höhe von 11,2 Millionen EURO, die als vorläufig zu bezeichnen sind, da die Jahresabschlüsse der Ortsgemeinde für die Jahre 2009, 2010, 2011 und 2012 nicht erstellt sind!!!

Der Wirtschaftsplan der Gemeindewerke für das Jahr 2013 sieht eine Verschuldung von insgesamt 45,4 Millionen EURO vor. Wie der Bürgermeister auf einen „aktuellen Schuldenstand der Gemeindewerke von rund 36 Millionen Euro“ kommt ist sehr rätselhaft in Anbetracht der zuvor genannten Zahlen.

Auch muss die Aussage „die Ortsgemeinde hat ein Kassenminus von 8,2 Millionen sowie 2,5 Millionen Euro investive Darlehen“ angezweifelt werden. Denn die Ortsgemeinde muss die Jahresfehlbeträge der Gemeindewerke  ausgleichen. Und die Jahresfehlbeträge der Gemeindewerke für die Jahre 2010 bis 2012 belaufen sich auf  7,3 Millionen Euro!!!

Die Entwicklung der Gemeindefinanzen muss als sehr besorgniserregend bezeichnet werden. Insofern war die Vorgehensweise von Herrn Wansch das Innenministerium einzuschalten absolut richtig.

Da die Haushaltsplanung für die Jahre 2013 und 2014 bis heute nicht beraten werden konnte, greift der § 99 der Gemeindeordnung. Dieser sagt sinngemäß aus, dass bei Nichtvorliegen eines Haushaltsplans bei Beginn eines Haushaltsjahres die „Gemeinde nur die Aufwendungen tätigen oder Auszahlungen leisten darf, zu deren Leistung sie verpflichtet ist …“ .Damit sind die Zuschüsse der Vereine gefährdet!

Klaus Zimmermann

Vorsitzender der SPD-Fraktion